Salons und Institute in der Umgebung von Öhringen

Hier sind weitere Salons und Institute, die für dich interessant sein könnten.

Das Haarwerk by Christina Fröhlich, Besigheim | Salonkee

Das Haarwerk by Christina Fröhlich

66

Vorstadt 79 74354 Besigheim

Dein Haar ist mehr als nur ein Look – es ist Ausdruck deiner Persönlichkeit. Wir glauben, dass großartige Haare nicht nach Geschlecht entstehen – son...

COLOR EXPFRESS
Ideal für die regelmäßige Ansatzfarbe bei kurzen Haaren. Ausschließlich für unsere Bestandskundinnen und Bestandskunden mit kurzen Haaren und einem bereits bestehenden Farbkonzept im Haarwerk. Nicht geeignet für Neukunden, Farbveränderungen oder mittellanges und langes Haar. Bitte buche hierfür die Root Refresh Experience oder eine andere passende Color Experience. Inklusive individueller Farbberatung, Ansatzfarbe, Haarwäsche, Pflege, Haarschnitt sowie Styling & Finish.
GLOSS REFRESH
Frische, Glanz & Pflege ganz ohne große Farbveränderung. Ideal, wenn dein Farbton wieder aufgefrischt werden soll, unerwünschte Nuancen ausgeglichen werden sollen oder du dir einfach mehr Glanz und ein gepflegtes Haargefühl wünschst. Inklusive persönlicher Beratung, individuell abgestimmtem Glossing, pflegender Haarwäsche sowie Styling & Finish. Perfekt als Auffrischung zwischen zwei Farbterminen.
ROOT REFRESH EXPERIENCE
Ideal für die regelmäßige Ansatzfarbe bei mittellangem und langem Haar. Perfekt, wenn dein Ansatz herausgewachsen ist und deine bestehende Haarfarbe professionell aufgefrischt werden soll. Nicht geeignet für eine Komplettfarbe oder Farbveränderung. Bitte buche hierfür die Full Color Experience oder die Root Reset Experience. Inklusive persönlicher Farbberatung, Ansatzfarbe, Pflegender Längen & Spitzenausgleich Haarwäsche, Pflege, Haarschnitt sowie Styling & Finish.
Friseurmeister - Meisterhafte Haarkunst, Beinstein | Salonkee

Friseurmeister - Meisterhafte Haarkunst

85

Rathausstraße 2 71334 Beinstein

Unsere Geschichte Friseurmeister Meisterhafte Haarkunst Manchmal beginnt Großes ganz leise mit einer Vision, einer Schere und einer großen Portion H...

Ansatzcoloration Schnitt und Styling
Ansatzcoloration Schnitt und Styling und Intensive Pflege Wichtiger Hinweis: Colorationsdienstleistungen ausschließlich ab 18 Jahren Gesetzlich besteht kein generelles Verbot, Minderjährigen die Haare zu färben. Bestimmte Haarfärbemittel müssen jedoch aufgrund der EU-Kosmetikverordnung den Hinweis tragen, dass sie nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind und schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. Personen unter 18 Jahren sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur beschränkt geschäftsfähig. Die Volljährigkeit und damit grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Sicherstellung einer eigenständigen und rechtlich eindeutigen Einwilligung haben wir uns bewusst für eine strengere Salonregelung entschieden. Colorationen, Tönungen, Blondierungen, Strähnen und sonstige chemische Farbveränderungen führen wir ausschließlich bei volljährigen Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren durch. Eine Zustimmung, schriftliche Einwilligung oder persönliche Begleitung durch Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ermöglicht keine Ausnahme. Bei jeder entsprechenden Behandlung muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden. Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden oder ist die zu behandelnde Person noch nicht 18 Jahre alt, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden. Da die hierfür reservierte Behandlungszeit bei einer Ablehnung unmittelbar vor Ort nicht mehr kurzfristig anderweitig vergeben werden kann, werden gemäß unseren allgemeinen Termin- und Ausfallbedingungen 50 % des gebuchten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich. Mit der Terminbuchung werden diese Bedingungen anerkannt.
Ansatzcoloration und Styling
Ansatzcoloration mit Styling und Intensiver Pflege Wichtiger Hinweis: Colorationsdienstleistungen ausschließlich ab 18 Jahren Gesetzlich besteht kein generelles Verbot, Minderjährigen die Haare zu färben. Bestimmte Haarfärbemittel müssen jedoch aufgrund der EU-Kosmetikverordnung den Hinweis tragen, dass sie nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind und schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. Personen unter 18 Jahren sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur beschränkt geschäftsfähig. Die Volljährigkeit und damit grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Sicherstellung einer eigenständigen und rechtlich eindeutigen Einwilligung haben wir uns bewusst für eine strengere Salonregelung entschieden. Colorationen, Tönungen, Blondierungen, Strähnen und sonstige chemische Farbveränderungen führen wir ausschließlich bei volljährigen Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren durch. Eine Zustimmung, schriftliche Einwilligung oder persönliche Begleitung durch Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ermöglicht keine Ausnahme. Bei jeder entsprechenden Behandlung muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden. Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden oder ist die zu behandelnde Person noch nicht 18 Jahre alt, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden. Da die hierfür reservierte Behandlungszeit bei einer Ablehnung unmittelbar vor Ort nicht mehr kurzfristig anderweitig vergeben werden kann, werden gemäß unseren allgemeinen Termin- und Ausfallbedingungen 50 % des gebuchten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich. Mit der Terminbuchung werden diese Bedingungen anerkannt.
Komplett Coloration Schnitt u. Styling
Komplett Coloration Schnitt u. Styling u. Intesive Pflege Wichtiger Hinweis: Colorationsdienstleistungen ausschließlich ab 18 Jahren Gesetzlich besteht kein generelles Verbot, Minderjährigen die Haare zu färben. Bestimmte Haarfärbemittel müssen jedoch aufgrund der EU-Kosmetikverordnung den Hinweis tragen, dass sie nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind und schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. Personen unter 18 Jahren sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur beschränkt geschäftsfähig. Die Volljährigkeit und damit grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Sicherstellung einer eigenständigen und rechtlich eindeutigen Einwilligung haben wir uns bewusst für eine strengere Salonregelung entschieden. Colorationen, Tönungen, Blondierungen, Strähnen und sonstige chemische Farbveränderungen führen wir ausschließlich bei volljährigen Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren durch. Eine Zustimmung, schriftliche Einwilligung oder persönliche Begleitung durch Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ermöglicht keine Ausnahme. Bei jeder entsprechenden Behandlung muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden. Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden oder ist die zu behandelnde Person noch nicht 18 Jahre alt, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden. Da die hierfür reservierte Behandlungszeit bei einer Ablehnung unmittelbar vor Ort nicht mehr kurzfristig anderweitig vergeben werden kann, werden gemäß unseren allgemeinen Termin- und Ausfallbedingungen 50 % des gebuchten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich. Mit der Terminbuchung werden diese Bedingungen anerkannt.