Wir haben ebenfalls Friseure in der Umgebung von Aalen gefunden

Corinnas Haar-Manufactur, Zöschlingsweiler | Salonkee

Corinnas Haar-Manufactur

133

Schabringerstr. 1, 89426 Zöschlingsweiler

Willkommen bei Corinnas Haar-Manufactur. In einem modernen Ambiente erwartet sie die Liebe zum echten Handwerk. Die sorgfältige Auswahl unserer Produk...

Im August exklusiv – BAYALAGE
Zu deiner Balayage bei Marcella erhältst du im August zusätzlich unser exklusives Color Glow Ritual. Nach deiner Farbveredelung erwartet dich ein besonderer Wohlfühlmoment, der deine Behandlung perfekt abrundet. Während dein Haar mit einer individuell abgestimmten Intensivpflege verwöhnt wird, genießt du eine entspannende Kopfmassage sowie kühlende oder wärmende Augenpads während der Einwirkzeit. Zum Abschluss sorgt ein hochwertiges Pflege-Finish für geschmeidiges Haar und strahlenden Glanz. Ein Glossing sowie Waschen, Schneiden und Styling sind selbstverständlich bereits in deiner Balayage enthalten. So verlässt du den Salon nicht nur mit einer wunderschönen Haarfarbe, sondern auch mit einem rundum gepflegten Haargefühl.
Im August exklusiv – STRÄHNEN
Farbe von Ansatz bis Spitze - Dein Haarschnitt
Dein erster Farbtermin bei uns ist mehr als nur ein Auffrischen des Ansatzes. Wir nehmen uns Zeit, dein Haar, deine bisherige Farbgeschichte und deine Wünsche kennenzulernen, damit ein Ergebnis entsteht, das zu dir passt und auch in den Wochen danach noch harmonisch aussieht. Der Ansatz wird präzise aufgefrischt, während Längen und Spitzen farblich ausgeglichen werden. So entsteht ein gleichmäßiges, stimmiges Farbbild mit natürlicher Ausstrahlung. Anschließend verwöhnen wir dein Haar mit einer individuell abgestimmten Pflege, bevor dein Haarschnitt präzise auf dich und deine Haarstruktur abgestimmt wird. Zum Abschluss wird dein Haar typgerecht gestylt, damit du deinen neuen Look in voller Schönheit erleben kannst. Ein Termin für frische Farbe, gesund aussehendes Haar und das gute Gefühl, rundum gepflegt zu sein.
CASA 48 Friseure, Lichtenwald | Salonkee

CASA 48 Friseure

10

Kirchweg 48, 73669 Lichtenwald

Wir sind Maria und Steffanie Steiner Mutter-Tochter-Team und Friseurinnen aus Leidenschaft. Mit CASA 48 haben wir uns einen Traum erfüllt: einen klein...

Paket 1: Ansatzfarbe, Waschen, Schneiden & Styling
Inklusive persönlicher Beratung, Ansatzfarbe, Haarwäsche, Intensivpflege, Haarschnitt und Styling. Dieses Paket eignet sich besonders für einen Ansatz bis 3 cm sowie für feines und/oder kurzes Haar. Bitte beachte: Der endgültige Preis kann je nach tatsächlichem Aufwand variieren. Eventuelle Zusatzleistungen werden selbstverständlich vorab im Beratungsgespräch mit dir besprochen.
Paket 2: Ansatzfarbe, Schneiden & Styling
Inklusive persönlicher Beratung, Ansatzfarbe, Haarwäsche, Intensivpflege, Haarschnitt und Styling. Dieses Paket eignet sich besonders für einen Ansatz bis 3 cm sowie für kräftiges und/oder langes Haar. Bitte beachte: Der endgültige Preis kann je nach tatsächlichem Aufwand variieren. Eventuelle Zusatzleistungen werden selbstverständlich vorab im Beratungsgespräch mit dir besprochen.
Paket 3: Komplettfarbe, Schneiden & Styling
Inklusive persönlicher Beratung, Komplettfarbe mit Längen- und Spitzenausgleich, Haarwäsche, Intensivpflege, Haarschnitt und Styling. Dieses Paket eignet sich besonders für längeres und/oder kräftigeres Haar mit höherem Farb- und Pflegeaufwand. Bitte beachte: Der endgültige Preis kann je nach tatsächlichem Aufwand variieren. Eventuelle Zusatzleistungen werden selbstverständlich vorab im Beratungsgespräch mit dir besprochen.
Friseurmeister - Meisterhafte Haarkunst, Beinstein | Salonkee

Friseurmeister - Meisterhafte Haarkunst

114

Rathausstraße 2, 71334 Beinstein

Ein schöner Salon ist gut. Ein außergewöhnliches Team ist besser. Friseurmeister – Meisterhafte Haarkunst begann mit Elenis Wunsch, einen Salon zu sc...

Ansatzcoloration Schnitt und Styling
Ansatzcoloration Schnitt und Styling und Intensive Pflege Wichtiger Hinweis: Colorationsdienstleistungen ausschließlich ab 18 Jahren Gesetzlich besteht kein generelles Verbot, Minderjährigen die Haare zu färben. Bestimmte Haarfärbemittel müssen jedoch aufgrund der EU-Kosmetikverordnung den Hinweis tragen, dass sie nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind und schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. Personen unter 18 Jahren sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur beschränkt geschäftsfähig. Die Volljährigkeit und damit grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Sicherstellung einer eigenständigen und rechtlich eindeutigen Einwilligung haben wir uns bewusst für eine strengere Salonregelung entschieden. Colorationen, Tönungen, Blondierungen, Strähnen und sonstige chemische Farbveränderungen führen wir ausschließlich bei volljährigen Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren durch. Eine Zustimmung, schriftliche Einwilligung oder persönliche Begleitung durch Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ermöglicht keine Ausnahme. Bei jeder entsprechenden Behandlung muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden. Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden oder ist die zu behandelnde Person noch nicht 18 Jahre alt, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden. Da die hierfür reservierte Behandlungszeit bei einer Ablehnung unmittelbar vor Ort nicht mehr kurzfristig anderweitig vergeben werden kann, werden gemäß unseren allgemeinen Termin- und Ausfallbedingungen 50 % des gebuchten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich. Mit der Terminbuchung werden diese Bedingungen anerkannt.
Ansatzcoloration und Styling
Ansatzcoloration mit Styling und Intensiver Pflege Wichtiger Hinweis: Colorationsdienstleistungen ausschließlich ab 18 Jahren Gesetzlich besteht kein generelles Verbot, Minderjährigen die Haare zu färben. Bestimmte Haarfärbemittel müssen jedoch aufgrund der EU-Kosmetikverordnung den Hinweis tragen, dass sie nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind und schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. Personen unter 18 Jahren sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur beschränkt geschäftsfähig. Die Volljährigkeit und damit grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Sicherstellung einer eigenständigen und rechtlich eindeutigen Einwilligung haben wir uns bewusst für eine strengere Salonregelung entschieden. Colorationen, Tönungen, Blondierungen, Strähnen und sonstige chemische Farbveränderungen führen wir ausschließlich bei volljährigen Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren durch. Eine Zustimmung, schriftliche Einwilligung oder persönliche Begleitung durch Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ermöglicht keine Ausnahme. Bei jeder entsprechenden Behandlung muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden. Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden oder ist die zu behandelnde Person noch nicht 18 Jahre alt, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden. Da die hierfür reservierte Behandlungszeit bei einer Ablehnung unmittelbar vor Ort nicht mehr kurzfristig anderweitig vergeben werden kann, werden gemäß unseren allgemeinen Termin- und Ausfallbedingungen 50 % des gebuchten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich. Mit der Terminbuchung werden diese Bedingungen anerkannt.
Komplett Coloration Schnitt u. Styling
Komplett Coloration Schnitt u. Styling u. Intesive Pflege Wichtiger Hinweis: Colorationsdienstleistungen ausschließlich ab 18 Jahren Gesetzlich besteht kein generelles Verbot, Minderjährigen die Haare zu färben. Bestimmte Haarfärbemittel müssen jedoch aufgrund der EU-Kosmetikverordnung den Hinweis tragen, dass sie nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind und schwere allergische Reaktionen hervorrufen können. Personen unter 18 Jahren sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur beschränkt geschäftsfähig. Die Volljährigkeit und damit grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Sicherstellung einer eigenständigen und rechtlich eindeutigen Einwilligung haben wir uns bewusst für eine strengere Salonregelung entschieden. Colorationen, Tönungen, Blondierungen, Strähnen und sonstige chemische Farbveränderungen führen wir ausschließlich bei volljährigen Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren durch. Eine Zustimmung, schriftliche Einwilligung oder persönliche Begleitung durch Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ermöglicht keine Ausnahme. Bei jeder entsprechenden Behandlung muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden. Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden oder ist die zu behandelnde Person noch nicht 18 Jahre alt, kann die Behandlung nicht durchgeführt werden. Da die hierfür reservierte Behandlungszeit bei einer Ablehnung unmittelbar vor Ort nicht mehr kurzfristig anderweitig vergeben werden kann, werden gemäß unseren allgemeinen Termin- und Ausfallbedingungen 50 % des gebuchten Dienstleistungspreises in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich. Mit der Terminbuchung werden diese Bedingungen anerkannt.