Ausfallgebühr
Termine müssen spätestens 24h vor dem Behandlungstermin abgesagt werden.
1. a) Bei Absagen weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin, muss man 50% des Behandlungspreises zahlen.
2. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und sagt diesen Termin auch nicht mind. 24 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäf
§ 615 S.i BGB zum vollen Behandlungspreis in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.
3. Die Behandlung beginnt mit dem Eintreffen der Kundin / des Kunden. Bei verspätetem Eintreffen, sind wir dazu berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
4. Bei ansteckender Krankheit, sollte der Termin in jedem Fall rechtzeitig verschoben/ abgesagt werden!